Nutzungsbedingungen BFE-Buchungsportal

Nutzungsbedingungen für die Buchungsplattform zur Berufsfelderkundung für die Nutzergruppe „Unternehmerinnen und Unternehmer“ (Anbieter)

  1. Jeder Anbieter kann beliebig viele Plätze für die Berufsfelderkundung in das Portal eintragen und diese veröffentlichen.
  2. Die veröffentlichten Plätze müssen am angebotenen Durchführungstag beim Anbieter tatsächlich zur Verfügung stehen. Angebote zu Werbezwecken sind nicht gestattet. Der Betreiber des Portals hat das Recht, solche Angebote jederzeit zu entfernen.
  3. Angebote, die Links zu eigenen Registrierungs- und Bewerbungsplattformen der anbietenden  Unternehmen enthalten, sind nicht im Sinne eine zentralen Bewerbungsportals und können vom Betreiber des Portals jederzeit entfernt werden.
  4. Veröffentlichte Plätze können von Schülerinnen und Schülern gebucht (im Sinne von reserviert) werden. Es obliegt der für den Schüler zuständigen Lehrkraft, eine Buchung zu bestätigen oder abzulehnen.
  5. Eine Deaktivierung von bereits veröffentlichten Angeboten sollte nicht mehr erfolgen, wenn von den angebotenen Plätzen bereits einer oder mehrere reserviert wurde/n. Trotz einer Deaktivierung eines Angebotes bleiben die bis zur Deaktivierung bereits erfolgten Reservierungen/Buchungen weiterhin aktiv.
  6. Sollte ein Unternehmen seine/n angebotene/n BFE-Platz/Plätze am Durchführungstag nicht wahrnehmen können, so sollte hierüber unverzüglich die Kommunale Koordinierungsstelle informiert werden. Diese setzt sich dann mit der/den betroffenen Schule/n in Verbindung.
  7. Anbieter können Schülern mit bestätigten Buchungen sowie deren Lehrkräften Nachrichten über das Portal schicken. Diese Nachrichten sollen sich inhaltlich ausschließlich auf die Organisation und Durchführung der angebotenen BFE-Plätze in dem Unternehmen beziehen. Eine Nutzung der Nachrichtenfunktion zu Werbezwecken ist nicht gestattet.